Cannabis legal anbauen, und die grüne Ernte unter ausgewählten Freundinnen, Freunden und Gleichgesinnten in deiner Nähe verteilen? Cannabis Social Clubs machen das möglich! Diese Vereinigungen sind schon in einigen europäischen Ländern Realität und werden auch in Deutschland ab 2024 eingetragene Mitglieder mit Cannabis für den Eigengenuss versorgen.
Egal, ob du in Berlin, München, Hamburg oder anderswo in Deutschland bist: Du kannst jetzt schon deinen eigenen Cannabis Social Club gründen und dann in den Startlöchern stehen, wenn die Cannabislegalisierung in Kraft tritt. Was es dabei alles zu beachten gilt und wie du am besten vorgehst, verraten wir dir hier!
Was ist ein Cannabis Social Club (CSC)?
Ein Cannabis Social Club ist eine eingetragene, nicht gewinnorientierte Vereinigung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Cannabis legal und sicher anzubauen. Die Clubs, rechtlich auch Anbauvereinigungen genannt, unterliegen strengen Regelungen, um Jugendschutz und Suchtprävention zu gewährleisten. Blüten und andere Cannabisprodukte werden hier ausschließlich eingetragenen und volljährigen Mitgliedern in regulierten Mengen zur Verfügung gestellt.
Das sind die Vorteile von Cannabis Social Clubs
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- Eine legale Alternative zum Cannabis vom illegalen Schwarzmarkt
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- Jugendschutz durch strenge Alterskontrollen
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- Geprüfte höchste Qualität von Inhaltsstoffen ohne gefährliche Streckmittel und Chemikalien
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- Transparente Sortenauswahl
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- Geschlossener Kreislauf von Anbau, Verarbeitung, Abgabe und Konsum
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- Nicht kommerziell: Preise decken nur Selbstkosten
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- Gesellschaftliches Miteinander
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- Aufklärung und Abbau von Vorurteilen über Cannabis
Sind Cannabis Social Clubs in Deutschland legal?
Ja, es ist legal in Deutschland einen Cannabis Social Club zu gründen, Mitglieder anzuwerben und Organisationsstrukturen anzulegen. Der Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb eines CSC ist derzeit allerdings noch nicht erlaubt. Eine Legalisierung soll in 2024 stattfinden. Deshalb darf der Anbau nicht alleiniger Vereinszweck sein. Bis das Gesetz in Kraft tritt, muss der Verein legale Ziele in seiner Satzung angeben. So kann der Club etwa als Interessengemeinschaft von Cannabiskonsumenten dienen, die sich für eine Legalisierung und eine fortschrittliche Drogenpolitik einsetzen. Die gesetzlichen Richtlinien für Cannabis Social Clubs werden in Deutschland von dem Cannabisgesetz (CannG) des Bundesminiserium für Gesundheit, beziehungsweise dem darin enthaltenen Konsumcannabisgesetz (KCanG), festgelegt. Dieses Gesetz ist sehr jung, komplex und wird ständig angepasst. BetreiberInnen müssen ihren CSC unbedingt rechtssicher, datenschutzkonform und stets angepasst an die aktuelle Gesetzeslage verwalten.
Wie einen Cannabis Social Club starten? Initiative übernehmen!
Am Anfang eines Cannabis Social Clubs steht die Vision: Du möchtest dich mit Freundinnen, Freunden und Gleichgesinnten in deiner Nähe zusammenschließen, und gemeinsam ein Anbauprojekt starten, mit dem Ihr eure Mitglieder mit potenten Genetiken und bester Qualität versorgt. Das klingt erst mal nach einer Menge Spaß, erfordert aber auch Initiative, Aufwand und eine einwandfreie, gesetzeskonforme Verwaltung. Im ersten Schritt solltest du dich also mit anderen zusammenschließen und ein Netzwerk aufbauen. Tauscht euch untereinander aus, wie euer idealer Club aussehen könnte, wer dazu was beitragen kann, wo mögliche Anbauorte sein könnten und welche Hürden auf euch zukommen könnten. Ihr solltet in der Initiativphase dann einen Namen festlegen, Social Media Accounts anlegen, Domains sichern und euch öffentlich ankündigen. Sammelt die Kontakte von Leuten, die Mitglieder werden wollen, mit deren Einverständnis und datenschutzkonform. Dann geht es ans Eingemachte.
Die Gründung des Cannabis Social Clubs
Für die Gründung eures CSC müsst ihr entweder einen Verein oder eine Genossenschaft gründen. Da die Clubs per Gesetz nicht kommerziell sein dürfen, kommt eine Unternehmensgründung oder GbR nicht in Frage. Sollte es dann ein Verein oder eine Genossenschaft sein? Kurz gesagt, ist es meist ratsamer, sich für eine Vereinsstruktur zu entscheiden. Eine Genossenschaft hat im Vergleich zum Verein den Vorteil, dass hier nur drei Gründungsmitglieder eingetragen werden müssen, hat aber ansonsten komplexere Rahmenbedingungen.
Organisation und Verwaltung
Einen Verein mit potenziell hunderten Mitgliedern zu managen, ist eine logistische und organisatorische Herausforderung. Und wenn es um den Anbau und die Abgabe von Cannabis geht, gibt es in Deutschland reihenweise Regelungen, die teilweise noch Klärung und Überarbeitung bedürfen. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsst ihr alle Abläufe in einem CSC gesetzeskonform und effizient regeln:
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- Mitgliederverwaltung
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- Präsentation und Marketing
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- Verwaltung der Räume und Anbauflächen
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- Abrechnungen der Mitgliedsbeiträge
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- Einnahmen und Ausgaben des Cannabisanbaus
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- Interne Verwaltungsprozesse
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- Information und Kommunikation
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- Lückenlose Dokumentation
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- Einhaltung aktueller Gesetzesvorgaben und Datenschutzrichtlinien
Hierfür ist es ratsam, dass ihr möglichst frühzeitig eine digitale, cloudbasierte und einheitliche Softwarelösung einsetzt.
Vereinsstruktur aufbauen
Vereine sind in Deutschland bewährt und ihre Strukturen sind bis ins Detail rechtlich im Gesetz geregelt. Für die Gründung eines Cannabis Social Club als Verein, benötigt ihr mindestens sieben Gründungsmitglieder. Diese verabschieden dann die Vereinssatzung und wählen bei der Gründerversammlung Vereinsorgane, wie PräsidentIn, SchatzmeisterIn und SchriftführerIn. Als CSC müsst ihr euch bei der Vereinssatzung an mehrere Regeln und Bestimmungen halten. Eine Mustersatzung für einen Cannabis Social Club kannst du beim Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) herunterladen. Für das Finanzielle muss ein Geschäftskonto des Vereins eröffnet werden. Viele Banken bieten extra Vereinskonten an, die für diese Zwecke ausgelegt sind. Hier werden Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Vereinsausgaben und — sobald die rechtlichen Voraussetzungen da sind — auch die Finanzen von Anbau und Abgabe von Cannabis verbucht. Selbstverständlich musst du dabei für eine lückenlose und ordentliche digitale Buchführung und Finanzverwaltung sorgen. Wenn euer Cannabis Club als eingetragener Verein (e.V.) anerkannt werden soll, müsst ihr eine Eintragung ins Vereinsregister beim für euch zuständigen Amtsgericht vornehmen. Dafür benötigt ihr eure Satzung, das Protokoll der Gründungsversammlung und eine Liste der Vorstandsmitglieder samt Geburtsdaten und Adressen.
Rechtliches: An diese Gesetze muss sich ein CSC halten
Aktuell gibt es beim Cannabisgesetz, das ab 2024 den Anbau und die Abgabe von Cannabis durch Cannabis Social Clubs legalisiert, noch viele Unklarheiten. Als BetreiberIn eines Cannabisvereins musst du dich an das Cannabisgesetz, das Vereinsrecht, Steuerrecht und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten. In diesem Paragrafendschungel verliert man leicht den Überblick. Deshalb ist es dringend angeraten, sich rechtlichen Beistand durch einen spezialisierten Anwalt zu suchen, und eine digitale Verwaltungssoftware zu nutzen, die speziell nach den aktuellen Gesetzesvorgaben arbeitet. Nach derzeitigem Stand ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken illegal. Cannabis Social Clubs können aber gegründet werden, wenn sie in ihrer Satzung klarmachen, dass der Anbau erst erfolgt, wenn die Legalisierung gegeben ist, und bis dahin andere Ziele verfolgen, etwa die Gründung einer Interessensgemeinschaft für eine fortschrittlichere Drogenpolitik. Dies wurde durch ein Urteil des OLG München bestätigt.
Die wichtigsten Regelungen für CSC im Überblick
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- Gegründet werden darf ein CSC durch eine natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.
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- Gründet ihr einen Verein, müsst ihr euch an das deutsche Vereinsrecht halten.
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- Entscheidet ihr euch für eine Genossenschaft, gilt für euch das Genossenschaftsgesetz (GenG) und das Handelsgesetzbuch (HGB).
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- Euer Club muss sich an Informations- und Dokumentationspflichten halten.
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- Die Obergrenze für Mitglieder beträgt 500.
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- Die Mindestdauer einer Mitgliedsschaft beträgt 3 Monate.
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- Das selber angebaute Cannabis dürft ihr — sobald das Gesetz es erlaubt — nur in an volljährige Mitglieder eures Vereins abgeben.
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- Um die laufenden Selbstkosten abzudecken, dürft ihr Mitgliedsgebühren erheben.
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- Die Obergrenzen der erlaubten Abgabemengen sind 25 g am Tag und 50 g im Monat für über 21-Jährige und 25 Gramm am Tag und 30 Gramm im Monat für 18-20-Jährige. Letztere dürfen nur Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal 10% erhalten.
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- Das angebaute Cannabis muss Qualitätsvorgaben einhalten und darf nicht mit anderen Substanzen (z.B. Tabak oder Lebensmitteln) vermischt werden.
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- Es herrscht ein Werbeverbot für Cannabisprodukte.
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- Import und Export sind nicht erlaubt.
Als Cannabis Verein aktiv sein und wachsen
Wenn die Gründung vollzogen und die initialen Verwaltungsaufgaben geklärt sind, kann euer Club wachsen und gedeihen. Ihr könnt Events zum Thema Cannabis- und Drogenaufklärung wie Vorträge, Diskussionsrunden und Workshops durchführen, Öffentlichkeitsarbeit leisten, euch vernetzen und natürlich den Spaß beim Vereinsleben nicht vergessen.
Checkliste für die Gründung eines Cannabis Social Clubs
Erste Planung
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- Zusammenschluss mit Freunden und Gleichgesinnten aus Deiner Stadt oder Umgebung
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- Aktuelle rechtliche Grundlagen studieren, ggf. mit Rechtsbeistand: Cannabisgesetz, Vereinsrecht, Steuerrecht, Datenschutz
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- Clubnamen festlegen
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- Social Media Accounts anlegen
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- Domains sichern
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- Netzwerken und an die Öffentlichkeit gehen
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- Räumlichkeiten und Anbauflächen klären
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- Daten von MitgliedsanwärterInnen sammeln
Vereinsgründung
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- Mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich
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- Rollen verteilen: Vorstand, PräsidentIn, SchatzmeisterIn, SchriftführerIn,
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- Sonstige Verantwortungen und Aufgaben festlegen
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- Rechtsbeistand nehmen
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- Gründungsversammlung einberufen
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- Vereinssatzung verfassen
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- Wahlweise Eintragung im Vereinsregister vornehmen
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- Notwendige Genehmigungen und Lizenzen einholen
Finanzen
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- Vereinskonto eröffnen
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- Buchhaltungssoftware mit 420cloud einrichten
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- Ausgaben berechnen: Mieten, Grow-Anlagen, Gehälter…
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- Mitgliedsbeiträge berechnen
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- Umsatzsteuerpflicht klären
Vereinsorganisation
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- Digitale Mitgliedausweise
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- Datenbanken für Cannabis-Anbau und -Verteilung
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- Compliance mit aktuellen Gesetzesvorgaben: Cannabisgesetz, Vereinsrecht, Datenschutz
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- Einhaltung von Informations- und Dokumentationspflichten
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- Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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