In Deutschland ist die Cannabis-Legalisierung weiter auf dem Vormarsch. Bald soll der Besitz von Cannabis straffrei sein. Erwachsene dürfen dann bis zu 25 Gramm Marihuana bei sich haben, ohne Konsequenzen. So die Pläne der „Ampel-Regierung“ von SPD, Grüne und FDP, die am 12.04.2023 in Berlin in einem Eckpunkte-Papier vorgestellt wurden⁴.
Im ersten Schritt sollen Anbau und Abgabe nur in sogenannten „social clubs“ möglich sein. Diese Cannabis-Clubs sollen gemeinschaftlich Cannabispflanzen anbauen und die Ernte an ihre Mitglieder abgeben.
Nach den jetzigen Plänen der Bundesregierung kann jeder Erwachsene einen solchen Club – juristisch gesehen ein Verein – gründen. Eine Führung des Vereins soll nur durch Personen erfolgen, deren Zuverlässigkeit überprüft würde.
Voraussetzung ist zudem, dass es sich bei dem Club um eine nicht-gewinnorientierte Vereinigung handelt. Dies wäre zum Beispiel mit einem eingetragenen Verein (e.V.) möglich.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Abgabe nur an Mitglieder erfolgt. Das bedeutet also, dass man zwingend Mitglied in dem Verein sein muss, um Cannabis legal zu erhalten.
Es gibt noch viele weitere Details und Vorschriften zu beachten, wenn man einen Cannabis-Club in Deutschland gründen möchte. Es ist wichtig, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften einhalten.
Ein Cannabis-Club in Deutschland darf aus maximal 500 Mitgliedern bestehen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollen die Mitglieder aktiv an der Vereinigung mitwirken und eine Beauftragung Dritter ist nicht zulässig. Die Vereine dürfen pro Mitglied maximal 25 Gramm Marihuana am Tag abgeben, im Monat maximal 50 Gramm pro Mitglied. Mitglieder unter 21 Jahre dürfen monatlich maximal 30 Gramm erhalten.
Um einen eingetragenen Verein (e.V.) zu gründen, müssen Sie zunächst eine Satzung erstellen und mindestens sieben Gründungsmitglieder haben. Die Satzung muss die Ziele des Vereins, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Struktur des Vereins enthalten. Nachdem die Satzung erstellt wurde, muss eine Gründungsversammlung abgehalten werden, bei der die Satzung verabschiedet und der Vorstand gewählt wird. Anschließend muss der Verein beim zuständigen Amtsgericht angemeldet werden.
Es ist wichtig, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften einhalten, die für die Gründung und den Betrieb eines Cannabis-Clubs in Deutschland gelten. Dazu gehört die Einhaltung der Vorschriften für den Anbau und die Abgabe von Cannabis sowie die Einhaltung der Vorschriften für den Betrieb eines eingetragenen Vereins.
Um eine Satzung für einen eingetragenen Verein zu erstellen, sollten Sie sich zunächst über die gesetzlichen Anforderungen informieren. In Deutschland gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die Mindestanforderungen an eine Vereinssatzung festlegt. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Namen und Sitz des Vereins, zum Zweck des Vereins, zu den Mitgliedschaftsbedingungen und zur Organisation des Vereins.
Es empfiehlt sich, die Satzung gemeinsam mit den Gründungsmitgliedern des Vereins zu erarbeiten. Dabei sollten Sie sich über die Ziele und Werte des Vereins klar werden und diese in der Satzung festhalten. Es ist auch wichtig, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Struktur des Vereins (z.B. Vorstand, Mitgliederversammlung) festzulegen.
Es gibt viele Muster und Vorlagen für Vereinssatzungen im Internet, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer eigenen Satzung helfen können. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Satzung an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Vereins anpassen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Es kann auch hilfreich sein, sich von einem Anwalt oder einem erfahrenen Vereinsmitglied beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Satzung rechtlich einwandfrei ist.