Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gab gegenüber dem Tagesspiegel bekannt, dass die Verhandlungen zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland abgeschlossen sind. Trotz einer leichten Verzögerung im Zeitplan – das Gesetz wird nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Januar in Kraft treten – stellen diese Fortschritte einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik dar. Lauterbach betonte, dass der Gesundheitsschutz weiterhin das zentrale Motiv des Gesetzes bleibe.
Lauterbach äußerte sich wie folgt: “Es konnten noch einige Punkte beschlossen werden, die dafür wichtig waren. Etwa dass Edibles verboten bleiben, also zum Beispiel Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten. Und auch, dass in den Cannabis-Vereinen nicht auch konsumiert werden darf.”
Diese jüngsten Entwicklungen spiegeln einen signifikanten Paradigmenwechsel wider, der darauf abzielt, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu stärken.
Dieser Schritt, der das Ergebnis langwieriger und komplexer Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition darstellt, markiert einen wichtigen Moment in der Geschichte der deutschen Drogenpolitik.
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat in den letzten Wochen eine neue Dynamik erhalten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis zielt darauf ab, den Konsum unter bestimmten Bedingungen für Erwachsene zu legalisieren. Dies umfasst den privaten Eigenanbau, den gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe durch Anbauvereinigungen. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.
Kernelemente des Gesetzentwurfs
- Besitzgrenzen: Erwachsene dürfen zukünftig wohl bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Zudem ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen gestattet.
- Regulierung des Anbaus: Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen dürfen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben, unterliegen dabei aber strengen Vorschriften, einschließlich einer Mitgliederbegrenzung auf 500 und einer Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters.
- Abgabebegrenzungen: Es dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat an Mitglieder weitergegeben werden. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten besondere Beschränkungen.
- Kontroll- und Präventionsmaßnahmen: Um insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen, wird ein Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen eingeführt.