Deutschland steht vor grundlegenden Änderungen in der Cannabispolitik. Nach intensiven Diskussionen innerhalb der Regierungskoalition wurden mehrere Änderungen am ursprünglichen Entwurf des CanG vorgenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Gesetzgebung realitätsnäher zu gestalten. Was sich geändert hat, erfährst du hier.
Geänderte Regeln für den öffentlichen Konsum
Die Regierung hat beschlossen, die Beschränkungen für den Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit zu lockern. Während der Konsum in der Nähe von Bildungs- und Jugendeinrichtungen wie Schulen und Kindergärten weiterhin verboten bleibt, wird der Abstand zu ebendiesen von 200 auf 100 Meter reduziert. Mit dieser Maßnahme soll ein ausgewogener Ansatz zwischen Jugendschutz und den Rechten der Konsumenten gefunden werden.
Anpassungen der Besitzgrenzen
Eine wichtige Neuerung betrifft die Besitzgrenze für Cannabis. Galt bisher der Besitz von Mengen über 25 Gramm im Gesetzesentwurf als strafbar, wird dies nun als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Erst bei Mengen ab 30 Gramm tritt die Strafbarkeit ein. Diese Änderungen sollen die Justiz entlasten.
Lockerungen beim Eigenanbau
Für den privaten Anbau von Cannabis gibt es ebenfalls Anpassungen. Die erlaubte Menge beim Eigenanbaus wird von 25 auf 50 Gramm erhöht, wobei die Strafbarkeit erst ab 60 Gramm greift. Diese Regelung berücksichtigt auch den Trocknungsprozess der Pflanzen, was den Growern den Anbau im legalen Rahmen ermöglicht. Unter der Annahme, dass Cannabis während des Trocknungsprozesses rund 80% seines Gewichts verliert, wird eine Erntemenge von bis zu 300 Gramm (nicht getrocknetes Cannabis) als unbedenklich angesehen. Expertenmeinungen zufolge hätte ohne diese Anpassung das legale Ernten der gestatteten drei Cannabispflanzen nicht realisiert werden können.
THC-Grenzwerte im Strassenverkehr
Besonders positiv ist die Überarbeitung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr. Eine Expertenkommission wird bis zum 31. März 2024 einen neuen Grenzwert festlegen, da der derzeitige Wert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut als zu restriktiv angesehen wird.
Schritt für Schritt
Die neuen Regelungen für den Besitz und Eigenanbau von Cannabis sollen ab dem 1. März 2024 gelten. Die Regelungen für Anbau-Vereinigungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, voraussichtlich im Juni oder Juli 2024.
Diese wichtigen Änderungen im Entwurf des CanG stellen einen richtigen Schritt in der deutschen Drogenpolitik dar. Sie spiegeln das Bemühen um einen ausgewogeneren und realitätsnäheren Umgang mit Cannabis unter Wahrung des Jugendschutzes wider.